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Homeoffice-Pauschale Rechner 2025Beta

Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten und nicht ins Büro fahren, zählen 6 € Homeoffice-Pauschale, höchstens 1.260 € im Jahr (210 Tage). Mit 120 Homeoffice-Tagen, 100 Bürotagen und Arbeitsmitteln kommen Sie auf 1.770,00 € Werbungskosten und eine Erstattung von 173,00 €.

Werte geprüft am 29. Oktober 2026, BMF

1Persönliche AngabenSteuerjahr, Veranlagung, Kinder, Kirche
Steuerjahr
Veranlagung
2ArbeitslohnWerte aus der Lohnsteuerbescheinigung
3WerbungskostenPendeln, Homeoffice, Arbeitsmittel (Anlage N)
4VorsorgeaufwendungenRenten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
5SonderausgabenSpenden, Kinderbetreuung, Schulgeld
6Belastungen und HaushaltKrankheitskosten, Unterhalt, Handwerker, Haushaltshilfe
7Weitere Einkünfte und ZahlungenRente, Kapitalerträge, Vermietung, Vorauszahlungen

Ihr Ergebnis

Voraussichtliche Erstattung173,00 €
Zu versteuerndes Einkommen
39.742,00 €
Steuern laut Bescheid
7.238,00 €
Abgabenquote
13,92 %
Abzüge auf die nächsten 1.000 €
32 %
Einkünfte
NBruttoarbeitslohn52.000,00 €
Ndavon Entfernungspauschale450,00 €
Ndavon Homeoffice-Pauschale720,00 €
Ndavon weitere Werbungskosten600,00 €
NWerbungskosten−1.770,00 €
NEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit50.230,00 €
Summe der Einkünfte50.230,00 €
Gesamtbetrag der Einkünfte50.230,00 €
Abzüge vom Gesamtbetrag der Einkünfte
VorAltersvorsorgeaufwendungen−4.836,00 €
VorKranken-, Pflege- und sonstige Vorsorge−5.616,00 €
SASonderausgaben-Pauschbetrag−36,00 €
Einkommen39.742,00 €
Zu versteuerndes Einkommen39.742,00 €
Berechnung der Einkommensteuer
Tarifliche Einkommensteuer (Grundtarif)7.238,00 €
Festzusetzende Einkommensteuer7.238,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Steuern insgesamt7.238,00 €
Abrechnung
Einbehaltene Lohnsteuer−7.411,00 €
Erstattung173,00 €

Schätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und der amtlichen Werte für dieses Steuerjahr. Der Steuerbescheid des Finanzamts kann abweichen.

Markdown-Version für KI-Agenten

Beispielrechnung (2025)

Ledig, Einzelveranlagung, 52.000 € Bruttoarbeitslohn mit 7.411 € Lohnsteuer, 15 km Arbeitsweg an 100 Tagen, 120 Homeoffice-Tage, 600 € Arbeitsmittel, Sozialversicherung laut Lohnsteuerbescheinigung, keine Kirchensteuer. Der Rechner oben startet mit diesen Werten; ändern Sie sie, um Ihre eigene Steuerberechnung zu sehen, aufgebaut wie die Berechnung im Steuerbescheid.

AnlagePostenBetrag
NBruttoarbeitslohn52.000,00 €
Ndavon Entfernungspauschale450,00 €
Ndavon Homeoffice-Pauschale720,00 €
Ndavon weitere Werbungskosten600,00 €
NWerbungskosten−1.770,00 €
NEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit50.230,00 €
Summe der Einkünfte50.230,00 €
Gesamtbetrag der Einkünfte50.230,00 €
VorAltersvorsorgeaufwendungen−4.836,00 €
VorKranken-, Pflege- und sonstige Vorsorge−5.616,00 €
SASonderausgaben-Pauschbetrag−36,00 €
Einkommen39.742,00 €
Zu versteuerndes Einkommen39.742,00 €
Tarifliche Einkommensteuer (Grundtarif)7.238,00 €
Festzusetzende Einkommensteuer7.238,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Steuern insgesamt7.238,00 €
Einbehaltene Lohnsteuer−7.411,00 €
Erstattung173,00 €

Homeoffice-Pauschale und Steuerersparnis

50.000 € brutto, ledig, keine Bürotage, keine weiteren Werbungskosten (2025). An Tagen im Büro gilt stattdessen die Entfernungspauschale; beides am selben Tag geht nicht.

HomeofficePauschaleSteuerersparnis
20 Tage120 €0 €
50 Tage300 €0 €
100 Tage600 €0 €
150 Tage900 €0 €
210 Tage1.260 €9 €
230 Tage1.260 €9 €

So rechnet das Finanzamt

  1. Einkünfte ermitteln: Bruttoarbeitslohn minus Werbungskosten, mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Dazu kommen Gewinne, Vermietung und der steuerpflichtige Teil der Rente.
  2. Summe der Einkünfte minus Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ergibt den Gesamtbetrag der Einkünfte.
  3. Sonderausgaben abziehen: Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil bis zum Höchstbetrag, minus Arbeitgeberanteil), Basis-Kranken- und Pflegeversicherung voll, weitere Versicherungen nur im Rahmen von 1.900 € bzw. 2.800 €, dazu Kirchensteuer, Spenden und 80 % der Kinderbetreuungskosten.
  4. Außergewöhnliche Belastungen abziehen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen, sowie Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung. Das Ergebnis ist das Einkommen.
  5. Günstigerprüfung für jedes Kind: Freibeträge für Kinder abziehen, wenn sie mehr bringen als das Kindergeld. Das Ergebnis, auf volle Euro abgerundet, ist das zu versteuernde Einkommen.
  6. Einkommensteuer nach dem Tarif des § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.096 € im Jahr 2025), bei Zusammenveranlagung im Splittingverfahren; bei Elterngeld oder Arbeitslosengeld mit Progressionsvorbehalt.
  7. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker abziehen; Kindergeld hinzurechnen, wenn die Freibeträge angesetzt wurden. Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer, außer der persönliche Steuersatz ist niedriger.
  8. Solidaritätszuschlag (5,5 % oberhalb der Freigrenze von 19.950 €, mit Milderungszone) und Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) berechnen.
  9. Einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kapitalertragsteuer und Vorauszahlungen abziehen: Ein Überschuss wird erstattet, ein Fehlbetrag ist nachzuzahlen.

Eckwerte 2025 und 2026

Wert20252026
Grundfreibetrag12.096 €12.348 €
Spitzensteuersatz 42 % ab zvE68.481 €69.879 €
Reichensteuer 45 % ab zvE277.826 €277.826 €
Soli-Freigrenze (ledig / zusammen)19.950 € / 39.900 €20.350 € / 40.700 €
Kindergeld je Kind und Monat255 €259 €
Kinderfreibetrag + BEA je Elternteil3.336 € + 1.464 €3.414 € + 1.464 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.230 €
Entfernungspauschale je km0,30 € (ab km 21: 0,38 €)0,38 € ab km 1
Homeoffice-Pauschale6 € je Tag, max. 1.260 €6 € je Tag, max. 1.260 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 € / 72 €36 € / 72 €
Höchstbetrag Altersvorsorge29.344 €30.826 €
Kinderbetreuungskosten80 %, max. 4.800 € je Kind80 %, max. 4.800 € je Kind
Entlastungsbetrag Alleinerziehende4.260 € + 240 € je weiteres Kind4.260 € + 240 € je weiteres Kind
Unterhalt an Angehörige (Höchstbetrag)12.096 €12.348 €
Sparer-Pauschbetrag1.000 € / 2.000 €1.000 € / 2.000 €
Handwerkerleistungen (§ 35a)20 %, max. 1.200 €20 %, max. 1.200 €
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a)20 %, max. 4.000 €20 %, max. 4.000 €
Abgabefrist ohne Steuerberater31. Juli 20262. August 2027

Amtliche Quelle: § 32a EStG, § 3 SolZG, § 32 EStG, § 9 EStG, § 10 EStG, § 33 EStG, § 35a EStG, BMF-Steuerrechner. Werte geprüft am 29. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie viele Homeoffice-Tage kann ich absetzen?
Bis zu 210 Tage zu je 6 €, also höchstens 1.260 € im Jahr. Ein separates Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig.
Kann ich Homeoffice und Pendlerpauschale kombinieren?
Ja, aber nicht für denselben Tag. An Bürotagen gilt die Entfernungspauschale, an Homeoffice-Tagen die Tagespauschale.
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2025 abgeben?
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung für 2025 ohne Steuerberater bis zum 31. Juli 2026 einreichen, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bis zum 1. März 2027. Eine freiwillige Erklärung (Antragsveranlagung) ist vier Jahre lang möglich, für 2025 bis zum 31. Dezember 2029.
Ist das Ergebnis so genau wie der Steuerbescheid?
Der Rechner folgt dem Aufbau des Bescheids und den amtlichen Werten (Tarif nach § 32a EStG, mit dem BMF-Steuerrechner abgeglichen). Nicht berücksichtigt sind unter anderem Verlustvorträge, Abfindungen (Fünftelregelung), Altersentlastungsbetrag, ausländische Einkünfte, Riester-Zulagen, Kirchensteuer-Kappung und Kirchgeld, Pflege-Pauschbeträge sowie Sonderfälle bei getrennt lebenden Eltern. Die Rente wird vereinfacht mit dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginns angesetzt.

Geprüft von Soufyane S.. Zuletzt aktualisiert am 29. Oktober 2026. Methodik

Schätzung zur Information, keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Verbindlich sind Ihre Lohnabrechnung und das Finanzamt.