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Steuererklärung Rechner 2025Beta

Berechnen Sie Ihre Steuererklärung 2025 wie das Finanzamt: Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, Einkommensteuer nach Grund- oder Splittingtarif, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, verrechnet mit der einbehaltenen Lohnsteuer. Ohne Steuerberater ist die Erklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 abzugeben.

Werte geprüft am 29. Oktober 2026, BMF

1Persönliche AngabenSteuerjahr, Veranlagung, Kinder, Kirche
Steuerjahr
Veranlagung
2ArbeitslohnWerte aus der Lohnsteuerbescheinigung
3WerbungskostenPendeln, Homeoffice, Arbeitsmittel (Anlage N)
4VorsorgeaufwendungenRenten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
5SonderausgabenSpenden, Kinderbetreuung, Schulgeld
6Belastungen und HaushaltKrankheitskosten, Unterhalt, Handwerker, Haushaltshilfe
7Weitere Einkünfte und ZahlungenRente, Kapitalerträge, Vermietung, Vorauszahlungen

Ihr Ergebnis

Voraussichtliche Erstattung66,00 €
Zu versteuerndes Einkommen
34.469,00 €
Steuern laut Bescheid
5.608,00 €
Abgabenquote
12,46 %
Abzüge auf die nächsten 1.000 €
30,1 %
Einkünfte
NBruttoarbeitslohn45.000,00 €
Ndavon Entfernungspauschale1.080,00 €
Ndavon Homeoffice-Pauschale120,00 €
Ndavon weitere Werbungskosten250,00 €
NWerbungskosten−1.450,00 €
NEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit43.550,00 €
Summe der Einkünfte43.550,00 €
Gesamtbetrag der Einkünfte43.550,00 €
Abzüge vom Gesamtbetrag der Einkünfte
VorAltersvorsorgeaufwendungen−4.185,00 €
VorKranken-, Pflege- und sonstige Vorsorge−4.860,00 €
SASonderausgaben-Pauschbetrag−36,00 €
Einkommen34.469,00 €
Zu versteuerndes Einkommen34.469,00 €
Berechnung der Einkommensteuer
Tarifliche Einkommensteuer (Grundtarif)5.608,00 €
Festzusetzende Einkommensteuer5.608,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Steuern insgesamt5.608,00 €
Abrechnung
Einbehaltene Lohnsteuer−5.674,00 €
Erstattung66,00 €

Schätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und der amtlichen Werte für dieses Steuerjahr. Der Steuerbescheid des Finanzamts kann abweichen.

Markdown-Version für KI-Agenten

Beispielrechnung (2025)

Ledig, Einzelveranlagung, 45.000 € Bruttoarbeitslohn mit 5.674 € Lohnsteuer, 18 km Arbeitsweg an 200 Tagen, 20 Homeoffice-Tage, 250 € Arbeitsmittel, Sozialversicherung laut Lohnsteuerbescheinigung, keine Kirchensteuer. Der Rechner oben startet mit diesen Werten; ändern Sie sie, um Ihre eigene Steuerberechnung zu sehen, aufgebaut wie die Berechnung im Steuerbescheid.

AnlagePostenBetrag
NBruttoarbeitslohn45.000,00 €
Ndavon Entfernungspauschale1.080,00 €
Ndavon Homeoffice-Pauschale120,00 €
Ndavon weitere Werbungskosten250,00 €
NWerbungskosten−1.450,00 €
NEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit43.550,00 €
Summe der Einkünfte43.550,00 €
Gesamtbetrag der Einkünfte43.550,00 €
VorAltersvorsorgeaufwendungen−4.185,00 €
VorKranken-, Pflege- und sonstige Vorsorge−4.860,00 €
SASonderausgaben-Pauschbetrag−36,00 €
Einkommen34.469,00 €
Zu versteuerndes Einkommen34.469,00 €
Tarifliche Einkommensteuer (Grundtarif)5.608,00 €
Festzusetzende Einkommensteuer5.608,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Steuern insgesamt5.608,00 €
Einbehaltene Lohnsteuer−5.674,00 €
Erstattung66,00 €

Einkommensteuer 2025 und 2026

Tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG für das zu versteuernde Einkommen, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

zvEGrundtarif 2025Grundtarif 2026Splitting 2025Splitting 2026
15.000 €485 €435 €0 €0 €
20.000 €1.639 €1.570 €0 €0 €
30.000 €4.303 €4.217 €970 €870 €
40.000 €7.320 €7.209 €3.278 €3.140 €
50.000 €10.691 €10.548 €5.854 €5.700 €
60.000 €14.415 €14.233 €8.606 €8.434 €
80.000 €22.688 €22.464 €14.640 €14.418 €
100.000 €31.088 €30.864 €21.382 €21.096 €

So rechnet das Finanzamt

  1. Einkünfte ermitteln: Bruttoarbeitslohn minus Werbungskosten, mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €. Dazu kommen Gewinne, Vermietung und der steuerpflichtige Teil der Rente.
  2. Summe der Einkünfte minus Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ergibt den Gesamtbetrag der Einkünfte.
  3. Sonderausgaben abziehen: Rentenversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil bis zum Höchstbetrag, minus Arbeitgeberanteil), Basis-Kranken- und Pflegeversicherung voll, weitere Versicherungen nur im Rahmen von 1.900 € bzw. 2.800 €, dazu Kirchensteuer, Spenden und 80 % der Kinderbetreuungskosten.
  4. Außergewöhnliche Belastungen abziehen, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen, sowie Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung. Das Ergebnis ist das Einkommen.
  5. Günstigerprüfung für jedes Kind: Freibeträge für Kinder abziehen, wenn sie mehr bringen als das Kindergeld. Das Ergebnis, auf volle Euro abgerundet, ist das zu versteuernde Einkommen.
  6. Einkommensteuer nach dem Tarif des § 32a EStG (Grundfreibetrag 12.096 € im Jahr 2025), bei Zusammenveranlagung im Splittingverfahren; bei Elterngeld oder Arbeitslosengeld mit Progressionsvorbehalt.
  7. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker abziehen; Kindergeld hinzurechnen, wenn die Freibeträge angesetzt wurden. Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer, außer der persönliche Steuersatz ist niedriger.
  8. Solidaritätszuschlag (5,5 % oberhalb der Freigrenze von 19.950 €, mit Milderungszone) und Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) berechnen.
  9. Einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kapitalertragsteuer und Vorauszahlungen abziehen: Ein Überschuss wird erstattet, ein Fehlbetrag ist nachzuzahlen.

Eckwerte 2025 und 2026

Wert20252026
Grundfreibetrag12.096 €12.348 €
Spitzensteuersatz 42 % ab zvE68.481 €69.879 €
Reichensteuer 45 % ab zvE277.826 €277.826 €
Soli-Freigrenze (ledig / zusammen)19.950 € / 39.900 €20.350 € / 40.700 €
Kindergeld je Kind und Monat255 €259 €
Kinderfreibetrag + BEA je Elternteil3.336 € + 1.464 €3.414 € + 1.464 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.230 €
Entfernungspauschale je km0,30 € (ab km 21: 0,38 €)0,38 € ab km 1
Homeoffice-Pauschale6 € je Tag, max. 1.260 €6 € je Tag, max. 1.260 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 € / 72 €36 € / 72 €
Höchstbetrag Altersvorsorge29.344 €30.826 €
Kinderbetreuungskosten80 %, max. 4.800 € je Kind80 %, max. 4.800 € je Kind
Entlastungsbetrag Alleinerziehende4.260 € + 240 € je weiteres Kind4.260 € + 240 € je weiteres Kind
Unterhalt an Angehörige (Höchstbetrag)12.096 €12.348 €
Sparer-Pauschbetrag1.000 € / 2.000 €1.000 € / 2.000 €
Handwerkerleistungen (§ 35a)20 %, max. 1.200 €20 %, max. 1.200 €
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a)20 %, max. 4.000 €20 %, max. 4.000 €
Abgabefrist ohne Steuerberater31. Juli 20262. August 2027

Amtliche Quelle: § 32a EStG, § 3 SolZG, § 32 EStG, § 9 EStG, § 10 EStG, § 33 EStG, § 35a EStG, BMF-Steuerrechner. Werte geprüft am 29. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine Steuererklärung?
Meist ja: Wer Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Handwerkerrechnungen, Spenden oder Kinderbetreuungskosten hat oder nicht das ganze Jahr gearbeitet hat, bekommt häufig Geld zurück. Geben Sie einfach die Werte Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein.
Welche Werte brauche ich aus der Lohnsteuerbescheinigung?
Bruttoarbeitslohn (Zeile 3), einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (Zeilen 4 bis 6) sowie die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (Zeilen 22 bis 27).
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2025 abgeben?
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung für 2025 ohne Steuerberater bis zum 31. Juli 2026 einreichen, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bis zum 1. März 2027. Eine freiwillige Erklärung (Antragsveranlagung) ist vier Jahre lang möglich, für 2025 bis zum 31. Dezember 2029.
Ist das Ergebnis so genau wie der Steuerbescheid?
Der Rechner folgt dem Aufbau des Bescheids und den amtlichen Werten (Tarif nach § 32a EStG, mit dem BMF-Steuerrechner abgeglichen). Nicht berücksichtigt sind unter anderem Verlustvorträge, Abfindungen (Fünftelregelung), Altersentlastungsbetrag, ausländische Einkünfte, Riester-Zulagen, Kirchensteuer-Kappung und Kirchgeld, Pflege-Pauschbeträge sowie Sonderfälle bei getrennt lebenden Eltern. Die Rente wird vereinfacht mit dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginns angesetzt.

Geprüft von Soufyane S.. Zuletzt aktualisiert am 29. Oktober 2026. Methodik

Schätzung zur Information, keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung. Verbindlich sind Ihre Lohnabrechnung und das Finanzamt.